Logistik & Immissionsschutz

Gefahrguttransport unter BImSchG

Industrielle Emissionen überwachen, Filtern, Nachweisen.
Maßgeschneiderte Logistik für gefährliche Chemikalien.
Wir begleiten Ihre Transportkette von der Verladung bis zur Entsorgung – mit eigener FTIR-Messtechnik und mobilen Filtereinheiten.
Ob stationäres Zwischenlager oder Kippstation: Wir prüfen Ihre Anlage auf Einhaltung der TA Luft und der 13. BImSchV.

Fakt: Seit 2019 haben wir 47 Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG erfolgreich abgeschlossen.

Frage: Sind Ihre Abgasreinigungssysteme für die nächste Behördenprüfung gerüstet?
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17025

Kontinuierliche Emissionsüberwachung – von der Partikelabscheidung bis zur Nachverbrennung.

Akkreditiertes Prüflabor
Industrieanlage mit Filtertürmen und Abgasrohren

Prüfberichte und Zertifikate

Unsere Anlagen zur Gefahrgutlogistik und Emissionsüberwachung werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen nach BImSchG und TA Luft geprüft. Die aktuelle Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte für Partikel, VOC und chlorierte Kohlenwasserstoffe.

Kunden aus der chemischen Industrie und Entsorgungswirtschaft bestätigen die zuverlässige Dokumentation der Emissionsdaten sowie die termingerechte Bereitstellung der Prüfberichte für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

Zertifikate und Prüfberichte einsehen

Häufige Fragen zur Gefahrgutlogistik und Emissionskontrolle

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Welche Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung nach BImSchG?

Alle Fahrzeuge, die gefährliche Chemikalien der Klassen 3, 6.1 oder 8 transportieren und dabei Abgase oder Stäube emittieren, unterliegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Das gilt insbesondere für Tankfahrzeuge mit thermischer Nachverbrennung sowie für Wechselbehälter mit integrierter Filtertechnik.

Wie oft müssen die Filteranlagen an Umschlagplätzen geprüft werden?

Gemäß TA Luft und 13. BImSchV sind Partikelfilter und Aktivkohleadsorber mindestens alle zwölf Monate durch einen zugelassenen Sachverständigen zu prüfen. Bei wechselnden Stoffströmen oder erhöhtem Staubanfall empfehlen wir vierteljährliche Sichtkontrollen und kontinuierliche Druckdifferenzmessung.

Welche Messverfahren sind für die Emissionsüberwachung vorgeschrieben?

Die 41. BImSchV schreibt für kontinuierliche Messungen FTIR-Spektroskopie oder vergleichbare Multikomponentenanalysatoren vor. Für diskontinuierliche Staubmessungen ist das gravimetrische Verfahren nach VDI 2066 anzuwenden. Beide Methoden müssen eine Messunsicherheit von unter 15 % gewährleisten.

Was passiert bei Überschreitung der Grenzwerte während des Transports?

Bei Überschreitung der in der Genehmigung festgelegten Emissionsgrenzwerte muss der Transport sofort unterbrochen werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Ursache zu ermitteln und eine Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG zu stellen. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.

Können bestehende Anlagen nachgerüstet werden?

Ja, die Nachrüstung mit modernen Filtersystemen ist in der Regel möglich. Wir prüfen die Anlage vor Ort, erstellen ein Konzept zur Einhaltung der aktuellen TA Luft und begleiten das Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG. Typische Nachrüstungen umfassen Aktivkohlefilter, Gewebefilter und thermische Nachverbrenner.

Warum Logistikunternehmen auf uns setzen

Statt allgemeiner Zusicherungen liefern wir nachweisbare Einhaltung der BImSchG-Vorgaben für Gefahrguttransporte und Emissionsüberwachung.

01Zertifizierte Filtertechnik nach TA Luft

Unsere mobilen Abgasreinigungssysteme erfüllen die strengen Grenzwerte der 13. BImSchV für Partikel und organische Stoffe. Jede Anlage wird vor Inbetriebnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft.

02Kontinuierliche Echtzeit-Messung

FTIR-Spektroskopie und gravimetrische Staubmessung nach VDI 2066 liefern lückenlose Emissionsdaten. Die Aufzeichnung erfolgt gemäß § 29 BImSchG und wird für behördliche Nachweise vorgehalten.

03Genehmigungsbegleitung aus einer Hand

Von der immissionsschutzrechtlichen Vorprüfung bis zur Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG – wir begleiten das gesamte Verfahren. Unsere Antragsunterlagen enthalten alle erforderlichen Immissionsprognosen und Löschwasserrückhaltesysteme.

04Referenzen aus der Chemielogistik

Mehr als 15 Jahre Erfahrung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen, wassergefährdenden Stoffen und Gefahrgutklassen 3, 6.1 und 8. Unsere Kunden schätzen die praxisnahe Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

Kostenlose Ersteinschätzung zur BImSchG-Konformität

Fordern Sie eine unverbindliche Prüfung Ihrer Transport- und Filterprozesse an. Wir analysieren Ihre Anlage auf Einhaltung der TA Luft und 13. BImSchV.

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